Bootsführerschein. Funkzeugnis. Pyroschein.
Ausbildung. Regional. Kompetent.

Funkzeugnisse SRC und UBI


Für Seegewässer: Das Short Range Certificate (SRC) gilt als amtliche Berechtigung zur Ausübung von Seefunkdiensten über UKW in der Sportbootschifffahrt.

Das SRC ist ist international anerkannt und unbefristet gültig. 

Die meisten Yachten und in der Regel alle Charteryachten sind heutzutage mit einem Funkgerät ausgerüstet. Benötigt wird es zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, Schleusen) und natürlich zur Alarmierung in Notfällen. 

Auf manchen Kanälen (z.B. Mittellandkanal) und Abschnitten von Binnenwasserstraßen ist Funk an Bord und damit auch das UBI zwingend erforderlich. In Holland werden sogar das Ijsselmeer und das Watt bis zu den Inseln noch als Bereich für den Binnenfunk betrachtet.



Fährt man auf See bzw. an der Küste und nimmt am Seefunk teil (Schaltung der Anlage auf Seefunk), benötigt der Bootsführer ein SRC-Seefunkzeugnis

Nimmt man im Bereich der Binnenwasserstraßen am Binnenschifffahrtsfunk teil (Schaltung der Funkanlage auf ATIS), ist das UBI-Funkzeugnis erforderlich.


Ist eine Kombianlage für See- & Binnenfunk an Bord, darf der Inhaber eines UBI Funkscheins ein Schiff auf Binnengewässern führen, auch wenn er kein SRC Seefunkzeugnis hat, so die Fachstelle der WSV (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes) für Verkehrstechniken.


Die Prüfungen beider Funkscheine bestehen aus einem theoretischen (Fragebogen) und einem praktischen Teil (Sprechfunk).

Das Mindestalter für die Zulassung beträgt 15 Jahre. 

Kursgebühren

SRC

UBI

SRC & UBI Kombi


195 €  ab 2 Personen 149 €

195 €  / ab 2 Personen 149 €

295 €  ab 2 Personen 249 €