Für diese Präsentation im Sinne des geltenden Rechts ist verantwortlich: Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger Inhaber Hannes Werner
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Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung: Grundsätzlich ist eine Teilnahme an veröffentlichten sowie an gesondert vereinbarten Kursterminen (Gruppen- oder Privatunterricht) möglich. Termine für Gruppen- oder Privatunterricht werden mit den Verantwortlichen bzw. mit dem Teilnehmer individuell abgestimmt und der Schulungsraum wird durch diese gestellt. Die Praxisausbildung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung. Die Anmeldung zu den veröffentlichten Kursterminen für die Sportbootführerscheine See & Binnen, Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, die Funkzeugnisse SRC/UBI sowie Segeln ist telefonisch, persönlich und via E-Mail möglich. Bei noch nicht auf der Homepage veröffentlichten Kurszeiten werden nach Angabe der Email-Adresse und des gewünschten Standortes per Email (Newsletter) alle wichtigen Informationen zu den folgenden Kursen mit Terminen und Neuigkeiten bekannt gegeben. Zu diesen Terminen können sich Interessenten dann telefonisch, persönlich oder vorzugsweise via E-Mail anmelden. Mit der Anmeldung zu einem Kurstermin wird ein verbindlicher Vertrag mit der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger abgeschlossen. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich, auch wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurde. Minderjährige haben für die Rechtswirksamkeit der Anmeldung eine Erklärung bzw. die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beizubringen. Anmelde- und teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person (bei Gruppenanmeldungen auch juristische Person), die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, das Segeln oder den Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Alle weiteren Informationen sowie Anmeldeformulare für die Prüfungen zu den Bootsführerscheinen (SBF See, SBF Binnen, SKS, SSS), Sprechfunkzeugnissen (SRC, UBI) erhalten die Teilnehmer in der ersten Kurseinheit sowie im Vorfeld telefonisch oder per Mail. Detaillierte Informationen zu den Prüfungen sind beim jeweiligen Prüfungsausschuss des entsprechenden Schulungsortes einzuholen. 2. Kursgebühren: Die Kursgebühren und Preisstaffelungen für die Bootsführerscheine und andere Leistungen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger sind auf der Internetseite einsehbar. Davon ausgenommen sind Sonder- und Rabattaktionen (z.B. Gutscheine). Dann gelten die entsprechenden veröffentlichen Bestimmungen. Nach der Anmeldung folgt in der Regel eine Anmeldebestätigung (+ Rechnung) via Email oder per Post. Mit Zugang ist die Zahlung der Kursgebühren gemäß Rechnung fällig, bei einer Anzahlung ist die Restsumme bei Kursbeginn in bar zu entrichten. In Einzelfällen erfolgt die Bezahlung des Gesamtbetrages in bar zur ersten Kurseinheit vor Ort. Lehr- und Lernmaterial wie Lehrbücher, die amtlichen Prüfungsbögen und das obligatorische Kursbesteck für die Kartenaufgaben (nur für SBF See) können gegen eine Kaution in Höhe des Kaufpreises geliehen oder käuflich erworben werden. Das geliehene Lehrmaterial muss sich bei Rückgabe in einem wieder-verleihbaren Zustand befinden und der Entleiher bekommt 50% der Kaution (50% sind Leihgebühr) zurück. 3. Rücktritt: Sollte nach Anmeldung die Teilnahme zu einem bestimmten Kurstermin nicht möglich sein, so ist die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn zu informieren. Eine Verschiebung auf einen der nächsten Folgetermine ist ohne zusätzliche Kosten für den Teilnehmer möglich. Ein kompletter Rücktritt vom Vertrag, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, ist bis spätestens 2 Wochen nach Anmeldung schriftlich zu erklären. In diesem Fall behält die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger die bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe ein. Über diese Anzahlung hinaus geleistete Kursgebühren werden zurück erstattet. Bei einem späteren Rücktritt sind die Kursgebühren in voller Höhe fällig. Der Anspruch auf einen Platz im jeweiligen Kurs darf nach Absprache auf einen Ersatz-Teilnehmer übertragen werden. Bei Abbruch eines laufenden Kurses durch den Kursteilnehmer selbst werden keine Gebühren zurückerstattet, der Teilnehmer kann aber nach Absprache die fehlenden Kurseinheiten zu einem der nächsten Folgetermine nachholen. Wenn ein Kurs oder Teile eines Kurses, z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt (Starkwind, Gewitter, Unfall) nicht stattfinden kann, behält sich die Bootsfahrschule das Recht vor, einen Ersatztermin anzubieten oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Kursteilnehmer, die in der Ausbildung stören, sich vertragswidrig verhalten, sich oder andere vorsätzlich gefährden, können durch den Kursleiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei nicht bestandenen Prüfungen. Bei Leistungen, die speziell nach den Anforderungen einzelner Teilnehmer durchgeführt werden, oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten worden sind (z.B. Privat- oder Gruppenkurse), besteht kein Stornierungsrecht. 4. Unterrichtsbedingungen: Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, während der Ausbildung den Anweisungen des Kursleiters Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere während der Praxisschulung zu den Sportbootführerscheinen! Aus wichtigem Grund kann der Unterricht durch den Kursleiter abgebrochen werden. In diesem Fall werden durch die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger Ersatztermine gestellt. Ab der Windstärke 3 (Beaufortskala) sind an Bord Rettungswesten anzulegen. An Bord ist immer rutschfestes Schuhwerk mit heller abriebfester Sohle zu tragen. Handys, Brillen und andere Wertgegenstände sind selbst gegen Verlust zu sichern. Schmuck wie Ringe, Ketten oder Uhren sind aus Sicherheitsgründen abzulegen. Wir empfehlen weiterhin den Abschluss einer speziellen Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für den Wassersport. 5. Prüfung: Die Prüfungsanmeldung wird nach Erhalt der Anmeldeunterlagen durch den Teilnehmer selbst vorgenommen, wobei die Anmeldung bis spätestens 1 Woche vor der Prüfung mit Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Antrag, Ärztliches Attest, Kopie Führerschein, Passfoto usw.) erfolgt sein muss. Die Prüfungskosten sind (auch bei nicht bestandener Prüfung) vom Teilnehmer selbst zu tragen und an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu überweisen. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger gibt keine Garantie für das Bestehen einer Prüfung und haftet nicht für einen Misserfolg. Der Teilnehmer selbst ist verpflichtet, sich ausreichend auf eine Prüfung vorzubereiten. Die Bootsfahrschule vermittelt lediglich alle dazu erforderlichen Lehr- und Lerninhalte und stellt das entsprechende Lehr- und Lernmaterial bereit. 6. Termine: Alle veröffentlichten und vereinbarten Termine sind frei bleibend. Die Termine können aus organisatorischen Gründen durch die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger verlegt werden. Terminverschiebungen werden mit den Kursteilnehmern weitgehend abgesprochen. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus den Verschiebungen sowie für Verlegungen der Prüfungen durch die Prüfungsausschüsse oder durch den Deutschen Motoryachtverband oder den Deutschen Segler-Verband. 7. Schwimmer / Nichtschwimmer: Für den Erwerb eines Sportbootführerscheins ist Schwimmen zu können nicht rechtlich vorgeschrieben. Wenn ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei schwimmen kann, ist dies bei Anmeldung der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger mitzuteilen, um besonders bei der Praxis-Ausbildung die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können. 8. Haftung & Sorgfaltspflicht: Bei eventuell auftretenden Problemen oder Störungen ist der Teilnehmer verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, was zu einer Beseitigung der Störung beiträgt und einen eventuell auftretenden Schaden so gering wie möglich hält. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger ist haftpflichtversichert und haftet für eine gewissenhafte Ausbildungsvorbereitung, die gewissenhafte Auswahl und Überprüfung von Material und Leistungspartnern, die Richtigkeit der Veröffentlichungen sowie für die kompetente Erbringung der Leistungen. Der Kursteilnehmer ist während der Ausbildung haftpflichtversichert. Schäden, die am Ausbildungsboot grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Teilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger übernimmt keine Haftung für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden. Die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Ausbildungsboote wird durch regelmäßige Untersuchungen und Zertifizierungen sichergestellt. Falls die Sicherheit an Bord durch Nichtbefolgen der Anordnungen des Kursleiters oder durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, besteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger. 9. Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt und es hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung in gemeinsamer Abstimmung zu einer dem mutmaßlichen Willen entsprechenden Klausel zu ändern. 10. Gerichtsstand: Zwischen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger und den Vertragspartnern wird als Gerichtsstand Rostock vereinbart. Zuletzt aktualisiert: Januar 2023 |