Bootsführerschein. Funkzeugnis. Pyroschein.
Ausbildung. Regional. Kompetent.

Impressum

 

Für diese Präsentation im Sinne des geltenden Rechts 
ist verantwortlich:

Bootsfahrschule
Kapitän Maaß Nachfolger

Inhaber
Hannes Werner

Uferpromenade 5
18147 Rostock

Telefon: 038223-202
Mobil:   0171 4709475


Steuer-Nr: St.Nr.: 079/286/05595
Kleinunternehmer gem. §19 UStg.; Die Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
bootsfahrschule@kapitaen-maass.de

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die 
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zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1.   Anmeldung:

Grundsätzlich ist eine Teilnahme an veröffentlichten sowie an gesondert vereinbarten 
Kursterminen (Gruppen- oder Privatunterricht) möglich.

Termine für Gruppen- oder Privatunterricht werden mit den Verantwortlichen  bzw. 
mit dem Teilnehmer individuell abgestimmt und der Schulungsraum wird durch diese 
gestellt. Die Praxisausbildung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung.

Die Anmeldung zu den veröffentlichten Kursterminen für die Sportbootführerscheine 
See & Binnen, Sportküstenschifferschein, Sportseeschifferschein, die Funkzeugnisse SRC/UBI
sowie Segeln ist telefonisch, persönlich und via E-Mail  möglich.

Bei noch nicht auf der Homepage veröffentlichten Kurszeiten werden nach Angabe 
der Email-Adresse und des gewünschten Standortes per Email (Newsletter) alle 
wichtigen Informationen zu den folgenden Kursen mit Terminen und Neuigkeiten 
bekannt gegeben.

Zu diesen Terminen können sich Interessenten dann telefonisch, persönlich oder vorzugsweise via E-Mail anmelden.

Mit der Anmeldung zu einem Kurstermin wird ein verbindlicher Vertrag mit der 
Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger abgeschlossen. Die Anmeldung ist in jedem Fall 
verbindlich, auch wenn diese nicht schriftlich bestätigt wurde.

Minderjährige haben für die Rechtswirksamkeit der Anmeldung eine Erklärung 
bzw. die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter beizubringen.

Anmelde- und teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person (bei Gruppenanmeldungen 
auch juristische Person), die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, 
das Segeln oder den Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

Alle weiteren Informationen sowie Anmeldeformulare für die Prüfungen zu den 
Bootsführerscheinen (SBF See, SBF Binnen, SKS, SSS), Sprechfunkzeugnissen 
(SRC, UBI) erhalten die Teilnehmer in der ersten Kurseinheit sowie im 
Vorfeld telefonisch oder per Mail.

Detaillierte Informationen zu den Prüfungen sind beim jeweiligen Prüfungsausschuss 
des entsprechenden Schulungsortes einzuholen.

 

2.   Kursgebühren:

Die Kursgebühren und Preisstaffelungen für die Bootsführerscheine und andere 
Leistungen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger sind auf der Internetseite einsehbar.

Davon ausgenommen sind Sonder- und Rabattaktionen (z.B. Gutscheine).

Dann gelten die entsprechenden veröffentlichen Bestimmungen.

Nach der Anmeldung folgt in der Regel eine Anmeldebestätigung (+ Rechnung) 
via Email oder per Post. Mit Zugang ist die Zahlung der Kursgebühren gemäß 
Rechnung fällig, bei einer Anzahlung ist die Restsumme bei Kursbeginn in bar 
zu entrichten. In Einzelfällen erfolgt die Bezahlung  des Gesamtbetrages in bar 
zur ersten Kurseinheit vor Ort. 

Lehr- und Lernmaterial wie Lehrbücher, die amtlichen Prüfungsbögen und das 
obligatorische Kursbesteck für die Kartenaufgaben (nur für SBF See) können 
gegen eine Kaution in Höhe des Kaufpreises geliehen oder käuflich erworben 
werden. Das geliehene Lehrmaterial muss sich bei Rückgabe in einem 
wieder-verleihbaren Zustand befinden und der Entleiher bekommt 50% der 
Kaution (50% sind Leihgebühr) zurück.

 

3.   Rücktritt:

Sollte nach Anmeldung die Teilnahme zu einem bestimmten Kurstermin nicht möglich 
sein, so ist die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn 
zu informieren. Eine Verschiebung auf einen der nächsten Folgetermine ist ohne zusätzliche 
Kosten für den Teilnehmer möglich.

Ein kompletter Rücktritt vom Vertrag, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird, 
ist bis spätestens 2 Wochen nach  Anmeldung schriftlich zu erklären. In diesem 
Fall behält die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger die bereits geleistete Anzahlung in 
voller Höhe ein. Über diese Anzahlung hinaus geleistete Kursgebühren werden 
zurück erstattet.

Bei einem späteren Rücktritt sind die Kursgebühren in voller Höhe fällig. 
Der Anspruch auf einen Platz im jeweiligen Kurs darf nach Absprache auf 
einen Ersatz-Teilnehmer übertragen werden.

 

Bei Abbruch eines laufenden Kurses durch den Kursteilnehmer selbst werden 
keine Gebühren zurückerstattet, der Teilnehmer kann aber nach Absprache die 
fehlenden Kurseinheiten zu einem der nächsten Folgetermine nachholen.

Wenn ein Kurs oder Teile eines Kurses, z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl 
oder höherer Gewalt (Starkwind, Gewitter, Unfall) nicht stattfinden kann, behält sich die 
Bootsfahrschule das Recht vor, einen Ersatztermin anzubieten oder ohne Einhaltung 
einer Frist vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann 
erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

Kursteilnehmer, die in der Ausbildung stören, sich vertragswidrig verhalten, sich oder 
andere vorsätzlich gefährden, können durch den Kursleiter von der Teilnahme 
ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf 
Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen. Gleiches gilt bei nicht bestandenen Prüfungen.

Bei Leistungen, die speziell nach den Anforderungen einzelner Teilnehmer durchgeführt 
werden, oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten 
worden sind (z.B. Privat- oder Gruppenkurse), besteht kein Stornierungsrecht.

 

4.   Unterrichtsbedingungen:

Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, während der Ausbildung den Anweisungen 
des Kursleiters Folge zu leisten.

Dies gilt insbesondere während der Praxisschulung zu den Sportbootführerscheinen!
Aus wichtigem Grund kann der Unterricht durch den Kursleiter abgebrochen werden. 
In diesem Fall werden durch die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger Ersatztermine gestellt.

Ab der Windstärke 3 (Beaufortskala) sind an Bord Rettungswesten anzulegen.

An Bord ist immer rutschfestes Schuhwerk mit heller abriebfester Sohle zu tragen. 
Handys, Brillen und andere Wertgegenstände sind selbst gegen Verlust zu sichern.

Schmuck wie Ringe, Ketten oder Uhren sind aus Sicherheitsgründen abzulegen.

Wir empfehlen weiterhin den Abschluss einer speziellen 
Unfall- bzw. Haftpflichtversicherung für den Wassersport.

 

5.   Prüfung:

Die Prüfungsanmeldung wird nach Erhalt der Anmeldeunterlagen durch den 
Teilnehmer selbst vorgenommen, wobei die Anmeldung bis spätestens 1 Woche 
vor der Prüfung mit Einreichen der erforderlichen Unterlagen (Antrag, Ärztliches Attest, 
Kopie Führerschein, Passfoto usw.) erfolgt sein muss.

Die Prüfungskosten sind (auch bei nicht bestandener Prüfung) vom Teilnehmer 
selbst zu tragen und an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu überweisen.

Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger gibt keine Garantie für das Bestehen einer 
Prüfung und haftet nicht für einen Misserfolg. Der Teilnehmer selbst ist verpflichtet, 
sich ausreichend auf eine Prüfung vorzubereiten. Die Bootsfahrschule vermittelt 
lediglich alle dazu erforderlichen Lehr- und Lerninhalte und stellt das entsprechende 
Lehr- und Lernmaterial bereit.

 

6.   Termine:

Alle veröffentlichten und vereinbarten Termine sind frei bleibend.

Die Termine können aus organisatorischen Gründen durch die Bootsfahrschule 
Kapitän Maaß Nachfolger verlegt werden. Terminverschiebungen werden mit den Kursteilnehmern 
weitgehend abgesprochen.

Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger haftet nicht für Schadensersatzansprüche aus den 
Verschiebungen sowie für Verlegungen der Prüfungen durch die Prüfungsausschüsse 
oder durch den Deutschen Motoryachtverband oder den Deutschen Segler-Verband.

 

7.   Schwimmer / Nichtschwimmer:

Für den Erwerb eines Sportbootführerscheins ist Schwimmen zu können nicht rechtlich 
vorgeschrieben. Wenn ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei schwimmen kann, ist dies 
bei Anmeldung der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger mitzuteilen, um besonders bei der 
Praxis-Ausbildung die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können.

 

8.   Haftung & Sorgfaltspflicht:

Bei eventuell auftretenden Problemen oder Störungen ist der Teilnehmer verpflichtet, 
alles in seiner Macht stehende zu tun, was zu einer Beseitigung der Störung beiträgt 
und einen eventuell auftretenden Schaden so gering wie möglich hält.

Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger ist haftpflichtversichert und haftet für eine 
gewissenhafte Ausbildungsvorbereitung, die gewissenhafte Auswahl und Überprüfung 
von Material und Leistungspartnern, die Richtigkeit der Veröffentlichungen sowie für 
die kompetente Erbringung der Leistungen.
Der Kursteilnehmer ist während der Ausbildung haftpflichtversichert. Schäden, die 
am Ausbildungsboot grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Teilnehmer verursacht 
werden, sind von diesem zu ersetzen. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger übernimmt 
keine Haftung  für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche Unfallschäden.

Die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Ausbildungsboote wird durch regelmäßige 
Untersuchungen und Zertifizierungen sichergestellt.

Falls die Sicherheit an Bord durch Nichtbefolgen der Anordnungen des Kursleiters 
oder durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Teilnehmers nicht mehr 
gewährleistet ist, besteht kein Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber 
der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger.

 

9.   Salvatorische Klausel:

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit 
der anderen Bestimmungen davon nicht berührt und es hat nicht die Unwirksamkeit 
des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine 
ungültige Bestimmung in gemeinsamer Abstimmung zu einer dem mutmaßlichen 
Willen entsprechenden Klausel zu ändern.

 

10.  Gerichtsstand:

Zwischen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger und den Vertragspartnern wird als 
Gerichtsstand Rostock vereinbart.

 

Zuletzt aktualisiert: Januar 2023