Binnenfunkzeugnis UBI
Es kommt auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Funkbetriebszeugnis benötigt wird. Nur weil es mit einer Funkanlage technisch möglich ist, auch am Seefunk teilzunehmen, bedeutet dies nicht, dass man auch ein Seefunkzeugnis braucht, wenn man ausschließlich auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist.
Zusätzlich zum Binnenfunk berechtigt das UBI in den Zonen 1 und 2 auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Die deutschen Schiffahrtsstrassen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden.
Für Binnengewässer: Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für den Binnenschifffahrtsfunk gilt als amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle für den Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen.
Es ist unbefristet international gültig und für den Bootsführer erforderlich, um eine UKW-Sprechfunkanlage in der Binnenschifffahrt betreiben zu dürfen und sobald sich eine ATIS-fähige Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord eines Sportbootes befindet.
Die Prüfungen beider Funkscheine bestehen aus einem theoretischen (Fragebogen) und einem praktischen Teil (Sprechfunk).
Das Mindestalter für die Zulassung beträgt 15 Jahre.
Kursgebühren
SRC
UBI
SRC & UBI Kombi
195 € / ab 2 Personen 149 €
195 € / ab 2 Personen 149 €
295 € / ab 2 Personen 249 €