Für diese Präsentation im Sinne des geltenden
Rechts
ist verantwortlich:
Bootsfahrschule
Kapitän Maaß Nachfolger
Inhaber
Hannes Werner
Uferpromenade 5
18147 Rostock
Telefon: 038223-202
Mobil: 0171 4709475
Steuer-Nr: St.Nr.: 079/286/05595
Kleinunternehmer gem. §19 UStg.; Die Umsatzsteuer wird nicht
gesondert ausgewiesen.
kapitaen-maass@freenet.de
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle
übernehmen wir keine Haftung für die
Inhalte externer Links im Sinne des Urteils des LG Hamburg vom 12.
Mai 1998 - 312 O 85/98.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren
Betreiber verantwortlich.
Nutzung von Google Analytics:
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der
Google Inc. (Google)
Google Analytics verwendet sog. Cookies, Textdateien, die auf Ihrem
Computer gespeichert
werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie
ermöglicht.
Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung
dieser Website
(einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in
den USA übertragen und
dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre
Nutzung der Website
auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die
Websitebetreiber
zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der
Internetnutzung
verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese
Informationen
gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich
vorgeschrieben oder soweit Dritte
diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem
Fall Ihre IP-Adresse
mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen. Sie können
die Installation
der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser
Software verhindern;
wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall
gegebenenfalls nicht sämtliche
Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die
Nutzung dieser Website
erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten
durch Google in der
zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck
einverstanden.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung:
Grundsätzlich ist eine Teilnahme an veröffentlichten sowie an
gesondert vereinbarten
Kursterminen (Gruppen- oder Privatunterricht)
möglich.
Termine für Gruppen- oder Privatunterricht werden mit den
Verantwortlichen bzw.
mit dem Teilnehmer individuell abgestimmt und
der Schulungsraum wird durch diese
gestellt. Die Praxisausbildung
erfolgt in gemeinsamer Abstimmung.
Die
Anmeldung zu den veröffentlichten Kursterminen für die
Sportbootführerscheine
See & Binnen, Sportküstenschifferschein,
Sportseeschifferschein, das SRC-Funkzeugnis
sowie Segeln ist
telefonisch, schriftlich per Post, persönlich und via E-Mail möglich.
Bei
noch nicht auf der Homepage veröffentlichten Kurszeiten werden nach
Angabe
der Email-Adresse und des gewünschten Standortes per Email
(Newsletter) alle
wichtigen Informationen zu den folgenden Kursen mit
Terminen und Neuigkeiten
bekannt gegeben.
Zu
diesen Terminen können sich Interessenten dann telefonisch,
schriftlich,
per Post, persönlich oder vorzugsweise via E-Mail
anmelden.
Mit
der Anmeldung zu einem Kurstermin wird ein verbindlicher Vertrag mit
der
Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger abgeschlossen. Die Anmeldung ist in
jedem Fall
verbindlich, auch wenn diese nicht schriftlich bestätigt
wurde.
Minderjährige haben für die Rechtswirksamkeit der Anmeldung eine
Erklärung
bzw. die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
beizubringen.
Anmelde- und teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person (bei
Gruppenanmeldungen
auch juristische Person), die weder gesundheitlich
noch konditionell beeinträchtigt ist,
das Segeln oder den
Motorbootsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.
Alle weiteren Informationen sowie Anmeldeformulare für die Prüfungen
zu den
Bootsführerscheinen (SBF See, SBF Binnen, SKS, SSS),
Sprechfunkzeugnissen
(SRC, LRC, UBI) erhalten die Teilnehmer in der
ersten Kurseinheit sowie im
Vorfeld telefonisch oder per Mail.
Detaillierte Informationen zu den Prüfungen sind beim jeweiligen
Prüfungsausschuss
des entsprechenden Schulungsortes einzuholen.
2. Kursgebühren:
Die
Kursgebühren und Preisstaffelungen für die Bootsführerscheine und
andere
Leistungen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger sind auf der
Internetseite einsehbar.
Davon ausgenommen sind Sonder- und Rabattaktionen (z.B. Gutscheine).
Dann gelten die entsprechenden veröffentlichen Bestimmungen.
Nach der Anmeldung folgt in der Regel eine Anmeldebestätigung (+
Rechnung)
via Email oder per Post. Mit Zugang ist die Zahlung der
Kursgebühren gemäß
Rechnung fällig, bei einer Anzahlung ist die
Restsumme bei Kursbeginn in bar
zu entrichten. In Einzelfällen erfolgt
die Bezahlung des Gesamtbetrages in bar
zur ersten Kurseinheit
vor Ort.
Lehr- und Lernmaterial wie Lehrbücher, die amtlichen Prüfungsbögen und
das
obligatorische Kursbesteck für die Kartenaufgaben (nur für SBF
See) können
gegen eine Kaution in Höhe des Kaufpreises geliehen oder
käuflich erworben
werden. Das geliehene Lehrmaterial muss sich bei
Rückgabe in einem
wieder-verleihbaren Zustand befinden und der
Entleiher bekommt 50% der
Kaution (50% sind Leihgebühr) zurück.
3. Rücktritt:
Sollte nach Anmeldung die Teilnahme zu einem bestimmten Kurstermin
nicht möglich
sein, so ist die Bootsfahrschule Kapitän Maaß
Nachfolger bis
spätestens eine Woche vor Kursbeginn
zu informieren. Eine Verschiebung
auf einen der nächsten Folgetermine ist ohne zusätzliche
Kosten für
den Teilnehmer möglich.
Ein
kompletter Rücktritt vom Vertrag, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt
wird,
ist bis spätestens 2 Wochen nach Anmeldung schriftlich zu
erklären. In diesem
Fall behält die Bootsfahrschule Kapitän Maaß
Nachfolger die
bereits geleistete Anzahlung in
voller Höhe ein. Über diese Anzahlung
hinaus geleistete Kursgebühren werden
zurück erstattet.
Bei
einem späteren Rücktritt sind die Kursgebühren in voller Höhe fällig.
Der Anspruch auf einen Platz im jeweiligen Kurs darf nach Absprache
auf
einen Ersatz-Teilnehmer übertragen werden.
Bei
Abbruch eines laufenden Kurses durch den Kursteilnehmer selbst werden
keine Gebühren zurückerstattet, der Teilnehmer kann aber nach
Absprache die
fehlenden Kurseinheiten zu einem der nächsten
Folgetermine nachholen.
Wenn ein Kurs oder Teile eines Kurses, z. B. aufgrund zu geringer
Teilnehmerzahl
oder höherer Gewalt (Starkwind, Gewitter, Unfall) nicht
stattfinden, behält sich die
Bootsfahrschule das Recht vor, einen
Ersatztermin anzubieten oder ohne Einhaltung
einer Frist vom Vertrag
zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dann
erstattet.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Kursteilnehmer, die in der Ausbildung stören, sich vertragswidrig
verhalten, sich oder
andere vorsätzlich gefährden, können durch den
Kursleiter von der Teilnahme
ausgeschlossen werden. In diesem Fall hat
der Teilnehmer keinen Anspruch auf
Erstattung der bereits geleisteten
Zahlungen. Gleiches gilt bei nicht bestandenen Prüfungen.
Bei
Leistungen, die speziell nach den Anforderungen einzelner Teilnehmer
durchgeführt
werden, oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des
Teilnehmers zugeschnitten
worden sind (z.B. Privat- oder
Gruppenkurse), besteht kein Stornierungsrecht.
4. Unterrichtsbedingungen:
Die
Kursteilnehmer sind verpflichtet, während der Ausbildung den
Anweisungen
des Kursleiters Folge zu leisten.
Dies gilt insbesondere während der Praxisschulung zu den
Sportbootführerscheinen!
Aus wichtigem Grund kann der Unterricht
durch den Kursleiter abgebrochen werden.
In diesem Fall werden durch
die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger Ersatztermine gestellt.
Ab
der Windstärke 3 (Beaufortskala) sind an Bord Rettungswesten
anzulegen.
An
Bord ist immer rutschfestes Schuhwerk mit heller abriebfester Sohle zu
tragen.
Handys, Brillen und andere Wertgegenstände sind selbst gegen
Verlust zu sichern.
Schmuck wie Ringe, Ketten oder Uhren sind aus Sicherheitsgründen
abzulegen.
Wir
empfehlen weiterhin den Abschluss einer speziellen
Unfall- bzw.
Haftpflichtversicherung für den Wassersport.
5. Prüfung:
Die
Prüfungsanmeldung wird nach Erhalt der Anmeldeunterlagen durch den
Teilnehmer selbst vorgenommen, wobei die Anmeldung bis spätestens
1 Woche
vor der Prüfung mit Einreichen der erforderlichen Unterlagen
(Ärztliches Attest,
Kopie Führerschein, Passfoto usw.) erfolgt sein
muss.
Die
Prüfungskosten sind (auch bei nicht bestandener Prüfung) vom
Teilnehmer
selbst zu tragen und an den jeweiligen Prüfungsausschuss zu
überweisen.
Die
Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger gibt keine Garantie für das Bestehen
einer
Prüfung und haftet nicht für einen Misserfolg. Der Teilnehmer
selbst ist verpflichtet,
sich ausreichend auf eine Prüfung
vorzubereiten. Die Bootsfahrschule vermittelt
lediglich alle dazu
erforderlichen Lehr- und Lerninhalte und stellt das entsprechende
Lehr- und Lernmaterial bereit.
6. Termine:
Alle veröffentlichten und vereinbarten Termine sind frei bleibend.
Die
Termine können aus organisatorischen Gründen durch die Bootsfahrschule
Kapitän Maaß Nachfolger verlegt werden. Terminverschiebungen werden mit den
Kursteilnehmern
weitgehend abgesprochen.
Die
Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger haftet nicht für Schadensersatzansprüche
aus den
Verschiebungen sowie für Verlegungen der Prüfungen durch die
Prüfungsausschüsse
oder durch den Deutschen Motoryachtverband oder den
Deutschen Segler-Verband.
7. Schwimmer / Nichtschwimmer:
Für
den Erwerb eines Sportbootführerscheins ist Schwimmen zu können nicht
rechtlich
vorgeschrieben. Wenn ein Kursteilnehmer nicht 15 Min. frei
schwimmen kann, ist dies
bei Anmeldung der Bootsfahrschule Kapitän
Maaß Nachfolger mitzuteilen, um besonders bei der
Praxis-Ausbildung die
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen zu können.
8. Haftung & Sorgfaltspflicht:
Bei
eventuell auftretenden Problemen oder Störungen ist der Teilnehmer
verpflichtet,
alles in seiner Macht stehende zu tun, was zu einer
Beseitigung der Störung beiträgt
und einen eventuell auftretenden
Schaden so gering wie möglich hält.
Die
Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger ist haftpflichtversichert und haftet für
eine
gewissenhafte Ausbildungsvorbereitung, die gewissenhafte Auswahl
und Überprüfung
von Material und Leistungspartnern, die Richtigkeit
der Veröffentlichungen sowie für
die kompetente Erbringung der
Leistungen.
Der Kursteilnehmer ist während der Ausbildung
haftpflichtversichert. Schäden, die
am Ausbildungsboot grob fahrlässig
oder vorsätzlich durch den Teilnehmer verursacht
werden, sind von
diesem zu ersetzen. Die Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger übernimmt
keine
Haftung für persönliches Eigentum, Sach- und persönliche
Unfallschäden.
Die
Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Ausbildungsboote wird durch
regelmäßige
Untersuchungen und Zertifizierungen sichergestellt.
Falls die Sicherheit an Bord durch Nichtbefolgen der Anordnungen des
Kursleiters
oder durch fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten
des Teilnehmers nicht mehr
gewährleistet ist, besteht kein
Schadensersatzanspruch des Teilnehmers gegenüber
der Bootsfahrschule
Kapitän Maaß Nachfolger.
9. Salvatorische Klausel:
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die
Wirksamkeit
der anderen Bestimmungen davon nicht berührt und es hat
nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, eine
ungültige Bestimmung in
gemeinsamer Abstimmung zu einer dem mutmaßlichen
Willen entsprechenden
Klausel zu ändern.
10. Gerichtsstand:
Zwischen der Bootsfahrschule Kapitän Maaß Nachfolger und den Vertragspartnern
wird als
Gerichtsstand Rostock vereinbart.
Zuletzt aktualisiert: Januar 2019