Funkzeugnisse SRC und UBI
Für Seegewässer: Das Short Range Certificate (SRC) gilt als amtliche Berechtigung zur Ausübung von Seefunkdiensten über UKW in der Sportbootschifffahrt.
Das SRC ist ist international anerkannt und unbefristet gültig.
Die meisten Yachten und in der Regel alle Charteryachten sind heutzutage mit einem Funkgerät ausgerüstet. Benötigt wird es zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, Schleusen) und natürlich zur Alarmierung in Notfällen.
Auf manchen Kanälen (z.B. Mittellandkanal) und Abschnitten von Binnenwasserstraßen ist Funk an Bord und damit auch das UBI zwingend erforderlich. In Holland werden sogar das Ijsselmeer und das Watt bis zu den Inseln noch als Bereich für den Binnenfunk betrachtet.
Fährt man auf See bzw. an der Küste und nimmt am Seefunk teil (Schaltung der Anlage auf Seefunk), benötigt der Bootsführer ein SRC-Seefunkzeugnis.
Nimmt man im Bereich der Binnenwasserstraßen am Binnenschifffahrtsfunk teil (Schaltung der Funkanlage auf ATIS), ist das UBI-Funkzeugnis erforderlich.
Ist eine Kombianlage für See- & Binnenfunk an Bord, darf der Inhaber eines UBI Funkscheins ein Schiff auf Binnengewässern führen, auch wenn er kein SRC Seefunkzeugnis hat, so die Fachstelle der WSV (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes) für Verkehrstechniken.
Binnenfunkzeugnis UBI
Es kommt auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Funkbetriebszeugnis benötigt wird. Nur weil es mit einer Funkanlage technisch möglich ist, auch am Seefunk teilzunehmen, bedeutet dies nicht, dass man auch ein Seefunkzeugnis braucht, wenn man ausschließlich auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs ist.
Zusätzlich zum Binnenfunk berechtigt das UBI in den Zonen 1 und 2 auch zur Teilnahme am UKW-Seefunk. Die deutschen Schiffahrtsstrassen 1-3 können sowohl mit Seefunk als auch mit Binnenfunk befahren werden.
Für Binnengewässer: Das UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI) für den Binnenschifffahrtsfunk gilt als amtliche Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle für den Funkverkehr auf Binnenwasserstraßen.
Es ist unbefristet international gültig und für den Bootsführer erforderlich, um eine UKW-Sprechfunkanlage in der Binnenschifffahrt betreiben zu dürfen und sobald sich eine ATIS-fähige Funkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord eines Sportbootes befindet.
Die Prüfungen beider Funkscheine bestehen aus einem theoretischen (Fragebogen) und einem praktischen Teil (Sprechfunk).
Das Mindestalter für die Zulassung beträgt 15 Jahre.
Kursgebühren
SRC
UBI
SRC & UBI Kombi
195 € / ab 2 Personen 149 €
195 € / ab 2 Personen 149 €
295 € / ab 2 Personen 249 €